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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen DARVISmedia (Inh. Elvis Besmann), Endingerstraße 19, 77694 Kehl, E-Mail: elvis@darvismedia.de (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Kunden (im Folgenden kurz "Kunde" genannt) zur Durchführung von Leistungen im Bereich Videografie und Performance Marketing (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    2. Der Kunde bestätigt, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein.

    3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

    4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem Kunden (die im Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand stehen), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

    5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

  2. Leistungsgegenstand

    1. ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen im Bereich Videografie und Performance Marketing an. Dazu zählen vor allem, aber nicht abschließend, die Konzeption, Erstellung und Bewerbung von Videoproduktionen und Social Media Postings.

    2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot zwischen ANBIETER und Kunde.

    3. Der Kunde verpflichtet sich, die zur vertraglichen Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen und dem ANBIETER Zugriff auf die erforderlichen und angeforderten Unterlagen zu verschaffen. Bei einem Verstoß des Kunden gegen diese Pflicht ist ANBIETER von seiner Leistungspflicht befreit.

    4. ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen.

  3. Vertragsschluss

    1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot von ANBIETER auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, selbst ein Angebot abzugeben. Daneben kann auch ANBIETER dem Kunden gegenüber ausdrücklich auch ein eigenes Angebot auf Abschluss eines Vertrags unterbreiten.

    2. Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und ANBIETER kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von ANBIETER zu erhalten.

    3. Grundlage der Leistungserbringung sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen.

 

  1. Leistungen im Bereich des Performance Marketings

    1. Soweit der Kunde den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des Kunden beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.

    2. Der Kunde bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Kunden und der Werbeplattform. Der Kunde trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.

    3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung von Leistungen im Bereich des Performance Marketings der ANBIETER dem Kunden gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen oder/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Verkäufen) schuldet.

    4. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den Kunden erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Werbekonten und/oder den Business Manager des Kunden temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.

    5. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Kunde den ANBIETER anweist, die Leistungen zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden der ANBIETER beruhen.

    6. Der Kunde räumt ANBIETER an den Kampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.

 

  1. Konzeption und Erstellung von Videomaterial

    1. Grundlage für die Durchführung von ANBIETER ist die inhaltliche Absprache, die zwischen den Parteien getroffen wurde. ANBIETER verfügt im Zweifel über das Letztentscheidungsrecht.

    2. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Aufnahmen (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, o. dgl.) beim ANBIETER.

    3. Soweit im Einzelfall vertraglich keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, sorgt der Kunde für die Unterkunft und Verpflegung für bis zu zwei Personen.

    4. Der Ort („Location“) für den Dreh wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, vom Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang auch dazu, alle für die Durchführung des Drehs erforderlichen Rechte im Voraus einzuholen. Dies gilt auch für etwaige Rechte von beteiligten Dritten/Mitwirkenden, insbesondere mögliche bestehende Datenschutzrechte.

    5. Im Anschluss an den Dreh erfolgt durch den ANBIETER die Nachbearbeitung des Videomaterials.

    6. Eine (Nach)Bearbeitung des Videomaterials durch den Kunden ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ANBIETER unzulässig.

    7. Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom Kunden verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der Kunde zu tragen.

    8. Der Kunde ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Dreh, 100% der gem. Ziff. 6.1. vereinbarten Vergütung zu erbringen, es sei denn, zwischen den Parteien wird einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

  2. Vergütung

    1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Leistungsbeschreibung geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.

    2. Die Pflicht zur Vergütung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Kunde den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.

    3. Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss bzw. erhalt der Rechnung fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

    4. Unterlässt der Kunde eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in jedem Falle unberührt.

    5. Sollte der Kunde Nachbesserungen erwünschen („Verbesserungsschleife“), sind diese nicht von der Vergütung in Ziffer 6.1 umfasst. ANBIETER ist berechtigt, etwaige Nachbesserungen nach Aufwand abzurechnen.

    6. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

  3. Vertragslaufzeit

    1. Sofern die Leistungsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis darstellt, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 3 Monate. § 621 BGB findet keine Anwendung.

    2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um die Mindestvertragslaufzeit, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von spätestens 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung kann in diesem Fall fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

  4. Zahlungsbedingungen

    1. Die Zahlung erfolgt per Überweisung

    2. Der Kunde verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach bei erhalt der Rechnung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach zustellung der Rechnung.

  5. Haftung auf Schadensersatz

    1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

    2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

    3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  6. Referenznennung und Bewertungen

                 ANBIETER darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl.                           geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

  1. Datenschutz, Geheimhaltung

    1. 11.1.Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

    2. 11.2.Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. 

  2. Urheberrecht

    1. 12.1.Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

    2. 12.2.Der Kunde erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Von der Rechteübertragung ferner ausgenommen ist das Bearbeitungsrecht, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.

    3. 12.3.Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.

    4. 12.4.Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erbracht hat.

    5. 12.5.Der Kunde gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Aufnahmen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERs („Testimonial-Nutzung“).

  3. Widerrufsrecht

                  ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches                                              Widerrufsrecht nicht besteht.

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1. 14.1.Erfüllungsort ist Kehl. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist gleichfalls Kassel.

    2. 14.2.Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht und bedürfen zur ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung selbst.

    3. 14.3.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt

    4. 14.4.ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Dafür wird ANBIETER den Kunden rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde dnr neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.

    5. 14.5.Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

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